Gestärkt und bestätigt: COR engagiert sich für Klarheit im Markt

In der juristischen Klärung des nachvertraglichen Verhaltens von Onlinehändler Reuter wird COR durch aktuelle Entscheidungen des Landgerichtes Köln sowie des Bonner Bundeskartellamts gestärkt und bestätigt. Rheda-Wiedenbrück, 2. März 2016. Nach erfolgter Antragstellung durch COR hat das Landgericht Köln in der vergangenen Woche sowohl Bernd Reuter als auch der Reuter Onlineshop GmbH per Einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung untersagt, sich zu der sogenannten "COR Sitzmöbel Helmut Lübke-Klage-Aktion" zu äußern und/oder äußern zu lassen. Dabei wurde insbesondere die werbliche Darstellung dieser Klage-Aktion im Internet verboten.

Kein Anlass für Kartellermittlungsverfahren

Bereits Mitte Januar 2016 hat sich der Sitzmöbelhersteller COR proaktiv an das Bundeskartellamt Bonn gewendet, um die Reuter-Vorhaltungen aufzuklären: Vor der zuständigen 1. Beschlussabteilung der Kartellbehörde haben COR-Geschäftsführer Leo Lübke und der von ihm beauftragte Rechtsanwalt Markus Nessler persönlich vorgetragen. In diesem Gespräch hat die Beschlussabteilung mitgeteilt, dass nicht nur COR alle Fakten offen dargelegt habe, sondern dass auch von Reuter ein entsprechender Sach- und Rechtsvortrag erfolgt sei. Auf Basis dieser Erkenntnisgrundlagen hat die Beschlussabteilung bestätigt, dass sie "in Ausübung ihres Ermessens kein Verfahren gegen COR einleiten wird".

"Die Lieferbeziehung mit der Reuter-Unternehmensgruppe wurde von uns ordentlich form- und fristgerecht gekündigt. Dabei bleibt es," kommentiert COR-Geschäftsführer Leo Lübke und führt weiter aus "Auch wenn versucht wurde, uns zu belasten und damit zu schaden: COR ist eine starke Marke, wir genießen seit Jahrzehnten Vertrauen und Sympathie im Markt. Bestärkt durch die positiven Ergebnisse, blicken wir stets nach vorn. Wir bieten hervorragende Erzeugnisse und eine vielfältige Neukollektion für 2016. Damit überzeugen wir unsere Kunden, im Fokus steht der kompetente Fachhandelspartner."

Rechtsanwalt Markus Nessler ergänzt. "Reuter nutzte seine virale Reichweite in dem Versuch, einen Premiumhersteller anzuschwärzen. Das hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, sondern zielt darauf ab, den Hersteller zu schädigen und andere Marktteilnehmer einzuschüchtern. Soll das Vertrauen in den digitalen Handel bestehen, muss man solchen Praktiken Einhalt gebieten. Dieser Weg wird von meiner Mandantin konsequent verfolgt."

COR Sitzmöbel Helmut Lübke GmbH & Co. KG

Leo Lübke
Geschäftsführender Gesellschafter
Nonenstraße 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
t +49.(0)52 42.41 02-231

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Helga Sonntag-Kunst
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